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ZEUGNISCHECK
Checken Sie Ihre Arbeitgeberzeugnisse auf Negativformulierungen!

Wie wir in unserer Rubrik
"Zeugniscode" ja schon berichteten sind teilweise in Arbeitgeberzeugnissen kleine versteckte Hinweise enthalten, die man als Laie gar nicht wahrnimmt, die aber eine Menge aussagen. So bedeutet z.B. ein Punkt hinter dem Datum, rufen Sie mich an. Und eine schön formulierte Aussage kann über den Bewerber jede Menge negatives aussagen. Machen Sie den Zeugnischeck! - Untersuchen Sie ihre Arbeitgeberzeugnisse auf evtl. Hinweise und Formulierungen. Sollte Sie selber damit überfordert sein, wenden Sie sich einfach an einen Bewerbungsberater aus unserer Datenbank. Er, oder Sie wird Ihnen sicherlich gerne bei der Analyse Ihrer Arbeitgeberzeugnisse behilflich sein. Sollte ein Zeugnis nicht wohlwollend ausgestellt sein, so hat man übrigens das Recht auf Nachbesserung durch den ehemaligen Arbeitgeber.


     

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