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ZEUGNISCHECK
Checken Sie Ihre Arbeitgeberzeugnisse auf Negativformulierungen!
Wie
wir in unserer Rubrik "Zeugniscode" ja schon berichteten sind teilweise
in Arbeitgeberzeugnissen kleine versteckte Hinweise enthalten, die man als Laie
gar nicht wahrnimmt, die aber eine Menge aussagen. So bedeutet z.B. ein Punkt
hinter dem Datum, rufen Sie mich an. Und eine schön formulierte Aussage
kann über den Bewerber jede Menge negatives aussagen. Machen Sie den Zeugnischeck!
- Untersuchen Sie ihre Arbeitgeberzeugnisse auf evtl. Hinweise und Formulierungen.
Sollte Sie selber damit überfordert sein, wenden Sie sich einfach an einen
Bewerbungsberater aus unserer Datenbank. Er, oder Sie wird Ihnen sicherlich
gerne bei der Analyse Ihrer Arbeitgeberzeugnisse behilflich sein. Sollte ein
Zeugnis nicht wohlwollend ausgestellt sein, so hat man übrigens das Recht
auf Nachbesserung durch den ehemaligen Arbeitgeber.
In
eigener Sache:
Wir
suchen freie Autoren, die für unser Portal Texte verfassen! Bei
Interesse nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir
freuen uns auf Sie.
xx
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