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ARBEITSVERTRÄGE
Worauf Sie achten sollten, was rein gehört und dann noch das Kleingedruckte:

Obwohl ein Arbeitsvertrag im Prinzip auch mündlich geschlossen werden kann ist die Schriftform die übliche Variante. Der Arbeitsvertrag regelt alles rund um das Beschäftigungsverhältnis. Folgende Punkte sollten enthalten sein:

 

  • Die beiden Vertragspartner
    Name und Anschrift

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
    Begin des Arbeitsverhältnisses Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Das Ende des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfristen, Probezeit

  • Lohn, Gehlalt
    Hier werden in der Regel Brutto-Beträge festgehalten. Das bedeutet, enthalten sind: Arbeitnehmeranteil der Steuern und Sozialversicherung, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nicht enthalten sind: Arbeitgeberanteil der Steuern und Sozialversicherung, Rücklagen für Urlaub, Krankheit und sonstige Ausfälle, Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

  • Arbeitsort
    Bei ständig wechselnden Arbeitsorten beschränkt man sich hier auf die Angabe ob die Montageorte im Tagespendelbereich sind oder im Wochenpendelbereich. Ob und in welchen Umfang eine Reisetätigkeit zum Aufgabenbereich gehört ist ein weiterer Punkt den man hier im Vertrag festlegen sollte.

  • Arbeitszeit
    Hier gibt es die Modelle geregelte Arbeitszeit oder Gleitzeit bei einer geregelten Arbeitszeit können alle Zeiten sowie Pausen vertraglich geregelt werden. Bei Gleitzeit wird eine Zeit angaben in der die Arbeit möglich ist und es wird eine Kernzeit angegeben wo alle Arbeitnehmer anwesend sein sollten. Die Vertraglich geregelte Arbeitszeit ist kein absolutes muss. Wenn Arbeitnehmer und Vorgesetzter sich einig sind dann sind auch Ausnahmen möglich.

  • Urlaubsregelungen
    Hier gilt es aufzupassen: Eine Angabe von 20 Tagen Urlaub kann Unterschiedliches bedeuten. Wenn im Vertrag steht 20 Arbeitstage dann werden 4 Wochen Urlaub gewährt. (Es zählen nur Mo-Fr) Wenn da steht 20 Werktage bedeutet 3 1/2 Wochen Urlaub. (Samstage zählen mit) Wenn da steht 20 Kalendertage werden grade mal nur noch 3 Wochen Urlaub gewährt (Samstage und Sonntage zählen mit)

  • Schweigepflicht
    Ein weiterer Punkt ist die Schweigepflicht und ob diese Schweigepflicht auch über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus gilt.


     


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